Die Abwicklung von privatrechtlichen Katastralvermessungen (Grenzvermessungen und Urkundstätigkeiten) ist in Österreich dem Berufsstand der Ziviltechniker vorbehalten. Nur Personen mit einer Befugnis als Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen (Geometer) oder Firmen, die Ziviltechniker als Gesellschafter haben, sind berechtigt, die genannten Leistungen zu erbringen.
Die Katastervermessung gliedert sich in zwei Bereiche, die Grenzvermessungen und Urkundstätigkeiten.
Bei Grenzvermessungen werden Arbeiten zur Festlegung neuer Grundgrenzen getätigt, oder zur Ermittlung bzw. Wiederherstellung bestehender Grenzverläufe. Grundeinlösungen werden in diesem Zusammenhang ebenso abgehandelt. Grenzvermessungen umfassen in der Regel Grenzverhandlungen. Dabei werden die betroffenen Grundstückseigentümer bzw. Anrainer zur Begehung vor Ort und zur Stellungnahme zum ermittelten Grenzverlauf eingeladen.
Im Zuge von Urkundstätigkeiten werden Grundteilungen mittels Teilungsplan durchgeführt. Grundstücke können vom Grundsteuerkataster, der noch auf der Franziszeischen Katastervermessung (1817-1861) basiert, in den Grenzkataster umgewandelt werden. Dieser dient zum verbindlichen, koordinativen Nachweis der Grenzen der Gründstücke.
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Servitute können eingetragen und Parifizierungspläne erstellt werden. Nach der Fertigstellung von Bauvorhaben (z.B. im Straßen‑, Bahn‑, Kraftwerks‑ oder Leitungsbau) werden im Allgemeinen Schlussvermessungen zur Herstellung der grundbücherlichen Ordnung durchgeführt. Teilungen nach §13 und §15 Liegenschaftsteilungsgesetz gehören ebenso zum Leistungsbild eines Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (Geometer) wie die Vertretung der Parteien vor den zuständigen Behörden.
KOPA verfügt im Bereich Katastervermessung über ein jahrzehntelang aufgebautes Know-how. Die Firmenform als Ziviltechniker GmbH bzw. die Einzelbefugnisse der Firmengesellschafter als Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (Geometer) berechtigen KOPA auch zu deren Abwicklung.
KOPA deckt mit seinen hochqualifizierten Mitarbeitern das gesamte Leistungsspektrum der Katastralvermessung ab. Dieses beginnt meist schon vor Beauftragung mit einem beratenden Gespräch, und setzt sich dann je nach Beauftragung in der entsprechenden Leistung (Grenzvermessung, Urkundstätigkeit) fort.
Die Auswertung der Vermessungsarbeiten wird mit dem Programm rmGEO® durchgeführt. Die Planerstellung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben in CAD unter Verwendung des Moduls rmMAP®.
Erhebungen und Abfragen aus der Grundstücksdatenbank und dem Grundbuch werden über das Programm-Modul rmGDB® und/oder über das Webportal des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) durchgeführt.
Sämtliche Urkunden werden gemäß dem E-Government-Gesetz (E-GovG) und des Berufsrechtsänderungsgesetz 2006 (BRÄG 2006) im elektronischen Urkundenarchiv der Bundeskammer für Architekten und Ingenieure (bAIK) verspeichert.