Häufig gestellte Fragen

Thema: Katastervermessung

Wozu brauche ich eine Vermessung?

  • Sie sind sich nicht sicher wo ihre Grenzen verlaufen oder möchten sichergehen, dass die markierten Grenzen richtig sind
  • Sie möchten ihre Grenzen rechtlich absichern, indem sie ihr Grundstück vom Grundsteuerkataster in den rechtsverbindlichen Grenzkataster umwandeln
  • Sie wollen ein Grundstück teilen bzw. zusammenlegen
  • Sie hätten gerne Auskunft darüber, ob auf ihrem Grundstück ein Bauplatz vorhanden ist oder dieser erst geschaffen werden muss
  • Sie möchten ein Genehmigungsverfahren zur Bauplatzschaffung einleiten
  • Sie möchten sicher gehen, dass an der richtigen Stelle ihres Grundstückes gebaut wird

 

Ich bin Grundstückseigentümer*in; darf ich darauf bauen?

Nicht zwangsläufig. Wir geben Ihnen Auskunft darüber, ob auf Ihrem Grundstück gebaut werden darf und leiten für Sie das Genehmigungsverfahren ein, falls dies nicht der Fall ist.

 

Woher weiß ich, ob ein Grundstück belastet ist?

Informationen über Belastungen eines Grundstückes finden sie im Grundbuch. Wir besorgen ihnen gerne den Grundbuchsauszug zu ihrer Liegenschaft und helfen ihnen bei Verständnisproblemen. Falls Belastungen auf ihrer Liegenschaft vorliegen finden sie diese im C-Blatt (Lastenblatt) der Grundbuchseinlage.

 

Was ist der Kataster?

Der Kataster ist ein amtliches Verzeichnis zur Dokumentation aller Grundstücke inkl. technischer Rahmenparameter.

In Österreich wurde der Kataster vor ca. 200 Jahren zum Zwecke der Besteuerung von Grundeigentum geschaffen (Grundsteuerkataster). Mit steigenden Grundstückspreisen stieg auch der Bedarf nach höherer Genauigkeit und Rechtssicherheit der Grenzen. Aus diesem Grunde wurde ab dem Jahre 1969 die Möglichkeit geschaffen, Grundstücke vom alten Grundsteuerkataster in den neuen rechtsverbindlichen Grenzkataster umzuwandeln.

 

Kann ich mich darauf verlassen, dass die markierten bzw. natürlichen Grenzen mit der Katastermappe übereinstimmen?

Nein.

Befinden sich die Grenzen im rechtsverbindlichen Grenzkataster, so sind zwingend die Grenzen gemäß der Grenzpunktkoordinaten im Koordinatenverzeichnis des Katasters zu halten (außer bei großräumigen Bodenbewegungen). Etwaige Ungenauigkeiten bei der Errichtung von Einfriedungsmauern udgl. beeinträchtigen den Grenzverlauf nicht. Wollen sie die genaue Grenze in der Natur sehen, so können wir ihnen die Grenze gemäß Grenzkataster in die Natur übertragen.

Befinden sich die Grenzen im rechtsunverbindlichen Grundsteuerkataster, so ist eine mögliche Abweichung zwischen Kataster und Naturstand nur durch Vermessung des Naturstandes und anschließende Einarbeitung des Katasters (Transformation alter Urkundspläne udgl.) festzustellen.

 

Kann ich mich darauf verlassen, dass ich die Fläche lt. Grundbuch auch in der Natur vorfinde?

Nicht zwingend.

Befindet sich ihr Grundstück im rechtsverbindlichen Grenzkataster, so haben sie das Recht, diese Fläche in der Natur zu beanspruchen (bzw. bei Überbauungen durch den Nachbarn zumindest entsprechend abgegolten zu bekommen).

Bei Grundstücken im alten Grundsteuerkataster stimmen die Flächen in vielen Fällen zwischen Kataster und Naturstand nicht überein. Um hier Gewissheit zu erlangen sind vom Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (Geometer) die Grenzen in der Natur zu vermessen und darauf aufbauend der Kataster einzuarbeiten. Resultieren daraus Abweichungen (Grenzen unklar), so bieten wir für sie mittels Grenzverhandlung und anschließender Umwandlung des Grundstückes in den Grenzkataster die Qualität der Grenzen zu verbessern. In diesem Zuge wird auch die Fläche gemäß Verhandlung der Grenzen berichtigt.

 

Sind die Grenzen meines Grundstückes rechtlich gesichert?

Wenn mein Grundstück im Grenzkataster eingetragen ist, sind die Grenzen rechtlich gesichert. Dies trifft auch für Grenzen zu, wo das Nachbargrundstück im Grenzkataster eingetragen ist. Ist weder das eigene Grundstück noch das Nachbargrundstück im Grenzkataster eingetragen besteht keine Rechtssicherheit (Möglichkeit der Ersitzung) und möglicherweise auch verminderte geometrische Qualität der Grenzen (Grenze z.B. nicht durch Koordinaten gegeben).

 

Wie aufwendig ist eine Vermessung, wie hoch ist der Kosten- und Zeitaufwand?

Das ist sehr individuell und grundstücksabhängig. Wir machen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot wenn Sie uns dazu alle nötigen Grundstücksinformationen zukommen lassen.

 

Ich hätte gerne ein unverbindliches Angebot, welche Daten brauchen Sie von mir?

Name, Adresse und Telefonnummer von Auftraggeber*in und Grundstückeigentümer*in sowie die genaue Bezeichnung des zu vermessenden Grundstücks (Grundstücksadresse und/oder Grundstücksnummer und Katastralgemeinde).